Virtueller Klassenabend – Schülerinnen und Schüler von Julia Schreitl-Angerer
14. April 20217. Mai 2021, Tag der Musikschulen – Instrumente und Kinder stellen sich vor!
7. Mai 2021Stand: 15. April 2021
Informationsblatt zum Präsenzunterricht ab 26. April 2021
in Ergänzung zum geltenden Leitfaden für Musikschulen in Niederösterreich
Musikschulunterricht
• Der Abstand zwischen Schülerinnen, Schülern und Lehrenden hat im Unterricht stets
mindestens 2 Meter (radial), bei Blasinstrumenten, Gesang, EMP und Tanz soweit
möglich mindestens 3 Metern (radial) zu betragen. Achten Sie weiterhin auf
ausreichende Lüftungspausen (Querlüften!) zwischen den Unterrichtseinheiten!
• Neben Einzelunterricht ist in allen Fächern auch Gruppenunterricht in Präsenz in einer
Verdünnung von 50% (jedoch bis zu max. sechs Schülerinnen und Schülern) möglich.
Gruppenunterricht mit Blasinstrumenten und Gesang kann ausschließlich mit negativen
Ergebnissen von Antigen-Tests aller Beteiligten (Lehrende, Schülerinnen und Schüler)
vom selben Tag (nicht älter als 24 Stunden) entweder im Freien oder indoor stattfinden.
• Für den Unterricht im Freien gelten grundsätzlich dieselben Bedingungen wie indoor
(insbesondere die jeweiligen Abstandsregelungen), allerdings ohne Maskenpflicht für
Lehrende und Teilnehmende. Beim Tanzunterricht im Freien können auch körperlich
anspruchsvollere Übungen umgesetzt werden.
Lehrpersonen / Verwaltungspersonal
Maskenpflicht
• Lehrpersonen haben im Präsenzunterricht FFP2-Masken zu tragen. Es kann nur
temporär in Unterrichtssituationen, in denen das Spielen des Instruments/Ausüben des
Fachs nicht mit FFP2-Masken möglich ist, davon Abstand genommen werden.
• Es besteht keine FFP2-Maskenpflicht für schwangere Lehrkräfte bzw. wenn es aus
nachweislichen gesundheitlichen Gründen (Attest) nicht zumutbar ist, hier wird
weiterhin Distance Learning empfohlen.
Testungen
• Lehrpersonen, die der Musikschulleitung alle sieben Tage ein auf den jeweiligen Namen
ausgestelltes schriftliches negatives Ergebnis eines Antigen-Tests oder eines
molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 vorweisen, können im Unterricht einen
herkömmlichen MNS tragen.Musikschülerinnen und -schüler
Maskenpflicht
• Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind von der Pflicht zum Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes weiterhin ausgenommen. Schülerinnen und Schüler bis zum
vollendeten 14. Lebensjahr haben einen herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz zu
tragen. Schülerinnen und Schüler nach dem vollendeten 14. Lebensjahr haben eine
FFP2-Maske zu tragen.
• Wenn das Spielen des Instruments / Ausüben des Fachs für den jeweiligen Schüler /
die jeweilige Schülerin mit MNS bzw. FFP2-Maske nicht möglich ist, kann temporär
davon Abstand genommen werden.
Testungen
Generell gilt, dass alle Musikschülerinnen und -schüler vor dem Unterricht ein max. 48
Stunden altes negatives Ergebnis eines Antigen- oder molekularbiologischen Tests auf
SARS-CoV-2 ODER ein max. 72 Stunden altes negatives Ergebnis eines
molekularbiologischen Tests (PCR) nachweisen können müssen.
• Bei Kindern bis zur 4. Schulstufe (Vor- und Volksschulkinder) müssen die Tests nicht
eigens vor dem Unterricht vorgewiesen werden. Bei Volksschulkinder gelten die alle
zwei Tage durchgeführten Tests an den Volksschulen (ausgenommen sie besuchen
keine Schule). Bei Vorschulkindern besteht keine Testpflicht.
• Kinder und Jugendliche der Sekundarstufen müssen (aufgrund des Schichtbetriebs in
den Schulen) ein negatives Testergebnis wie folgt vor Beginn des Unterrichts
nachweisen:
1. ein negatives Testergebnis einer Teststraße ODER
2. eine schriftliche Bestätigung der Erziehungsberechtigten über das Datum des
letzten negativen Testergebnisses an der Schule (max. 48 Stunden alt) ODER
3. eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und
abgelaufene SARS-CoV-2 Infektion ODER
4. ein entsprechendes Ergebnis eines Antikörpertests für einen Zeitraum von drei
Monaten
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen Antigen-Selbsttest an der Musikschule
rechtzeitig vor dem Unterricht unter Aufsicht des jeweiligen Musikschullehrenden
durchzuführen (für unter 14-jährige ist hier das Einverständnis der Eltern einzuholen).
• Für erwachsene Musikschülerinnen und -schüler wird weiterhin Distance Learning
empfohlen. Präsenz-Einzelunterricht und Eltern-Kind-Gruppen sind nur nach Vorlage
eines max. 48 Std. alten negativen Ergebnisses eines Antigen- oder
molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 und mit FFP2-Maske möglich.
Anmeldungen zu SARS-CoV-2 Tests unter: https://www.testung.at/anmeldung/
Eine Übersicht zu den Teststraßen finden Sie hier: https://notrufnoe.com/testung/
Im Einzelfall können weitere verschärfte Maßnahmen getroffen werden. Die konkrete Umsetzung vor Ort obliegt
dem jeweiligen Erhalter, der diese Regelungen je nach Gegebenheiten und Erfordernissen anpassen kann.