Wir finden es schade!

Sie haben sich dazu entschlossen Ihr Kind oder sich selbst von der Musikschule Gänserndorf abzumelden? Dann müssen wir Sie bitten, dass Sie folgende Richtlinien beachten.

Richtlinien zur Abmeldung vom Unterricht



Ein Austritt aus der Schule ist nur am Ende eines Schuljahres möglich. Die Abmeldung muss schriftlich mittels Abmeldeformular (in der Schule erhältlich) bis zum 31. Mai des laufenden Schuljahres beim Klassenlehrer erfolgen.

Ein Fernbleiben vom Unterricht befreit nicht von der Zahlungspflicht und gilt auch nicht als Abmeldung.

Erfolgt keine Abmeldung bis zum 31. Mai des Schuljahres, verlängert sich automatisch die Anmeldung für das folgende Schuljahr.