1.
Der Schüler hat den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen sowie sich gewissenhaft vorzubereiten. Unmündige minderjährige Kinder müssen von einem Erziehungsberechtigten oder Vertreter zum Unterricht gebracht bzw. vom Unterricht abgeholt werden. Der Schüler hat die Hausordnung zu beachten.

2.
Der Schüler ist verpflichtet, von einer voraussehbaren Versäumung von Unterrichtseinheiten den Lehrer oder den Schulleiter rechtzeitig zu verständigen. Unterrichtseinheiten, die vom Schüler versäumt oder verspätet besucht werden, werden nicht nachgeholt. Je Schuljahr und Hauptfach werden mindestens 30 Unterrichtseinheiten abgehalten. Sollte dies aus schwerwiegenden Gründen nicht möglich sein, wird eine Kompensation über die Schulabrechnung durchgeführt.

3.
Der Schüler hat die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen.

4.
Der Schüler hat grundsätzlich an Schulveranstaltungen teilzunehmen.

5.
Der Schulerhalter hebt von allen Schülern ein Schulgeld als Entgelt für die Ausbildung an der Musikschule und als angemessenen Beitrag zu den Kosten der Musikschule ein. Ein Fernbleiben vom Unterricht entbindet nicht der Verpflichtung zur Schulgeldzahlung.

6.
Ansuchen und Beschwerden aller Art sind ausnahmslos nur dem Schulleiter vorzutragen.

7.
Dieser Vertrag gilt für die Dauer eines Schuljahres. Er verlängert sich automatisch für ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht jeweils bis zum 31. Mai schriftlich gekündigt wird.